Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kurier-, Express-, Liefer- und Kleintransportleistungen bis 3,5 t, die mit
Hallak Logistik
Inhaber: Basel Hallak
Kiefernweg 3
25776 Rehm-Flehde-Bargen
geschlossen werden. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen und Leistungsbeschreibungen auf der Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande.
Die Auftragsbestätigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder Nachricht, erfolgen. Inhalt und Umfang des Auftrags ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den darin einbezogenen Unterlagen.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Transportleistung, Abhol- und Lieferort, Termin oder Zeitraum, Transportgut, Preis sowie gegebenenfalls vereinbarte Zusatzleistungen richten sich nach der Auftragsbestätigung.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Montage, Demontage, Verpackung, Einlagerung, Entsorgung, Elektro- oder Sanitärarbeiten sowie sonstige handwerkliche Leistungen nicht geschuldet.
Wir sind berechtigt, zur Vertragsdurchführung sorgfältig ausgewählte Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt unberührt.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für Planung und Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereit. Dazu gehören insbesondere:
- genaue Abhol- und Lieferadressen,
- gewünschter Termin oder Zeitraum,
- Art, Anzahl, Maße und Gewicht der Güter,
- Hinweise auf Zerbrechlichkeit, besonderen Wert oder sonstige besondere Eigenschaften,
- Angaben zu Stockwerken, Aufzügen, Laufwegen und Zugangsbeschränkungen sowie
- erforderliche Genehmigungen, Halteverbotszonen oder sonstige örtliche Besonderheiten.
Das Transportgut ist vom Auftraggeber beförderungssicher zu verpacken und eindeutig zu kennzeichnen, soweit Verpackungsleistungen nicht ausdrücklich beauftragt wurden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Abholung und Ablieferung zum vereinbarten Zeitpunkt tatsächlich möglich sind.
5. Ausgeschlossene und besondere Güter
Von der Beförderung ausgeschlossen sind rechtswidrige Güter sowie Güter, deren Besitz oder Beförderung verboten ist. Bargeld, Wertpapiere, Waffen, gefährliche Güter, lebende Tiere, temperaturempfindliche oder verderbliche Waren sowie Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung befördert.
Der Auftraggeber muss vor Vertragsschluss vollständig auf gefahrgeneigte Eigenschaften, besondere Schutzbedürfnisse und einen ungewöhnlich hohen Wert des Transportguts hinweisen. Gesetzliche Pflichten, insbesondere nach Gefahrgutrecht, bleiben unberührt.
6. Preise und Zahlung
Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, wird sie nach den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
Zusätzlicher Aufwand wird nur berechnet, wenn er nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist und insbesondere durch unrichtige oder unvollständige Angaben, fehlende Zugänglichkeit, nicht mitgeteilte Wartezeiten oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entsteht. Soweit möglich, informieren wir den Auftraggeber vorab über absehbare Mehrkosten.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Die gesetzlichen Regelungen über Verzug bleiben unberührt.
7. Termine, Verzögerungen und Leistungshindernisse
Vereinbarte Termine und Zeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Bei Ereignissen, die wir trotz angemessener Sorgfalt nicht vermeiden können, insbesondere erheblichen Verkehrsbehinderungen, Straßensperrungen, extremen Wetterlagen, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
8. Stornierung und Kündigung
Für Kündigung, Stornierung oder Nichtdurchführung des Auftrags gelten die gesetzlichen Regelungen, bei Frachtverträgen insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nur zu, soweit es nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
Für Verträge zur Beförderung von Waren besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
10. Haftung
Für Frachtverträge gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen des Handelsgesetzbuchs, insbesondere die §§ 425 ff. HGB. Danach haftet der Frachtführer grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für die Überschreitung der Lieferfrist; gesetzliche Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse bleiben anwendbar.
Außerhalb der gesetzlichen Frachtführerhaftung haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Der Auftraggeber soll äußerlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen bei Ablieferung möglichst gemeinsam mit uns dokumentieren. Gesetzliche Anzeige- und Verjährungsregelungen bleiben maßgeblich; Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die auf der Website abrufbare Datenschutzerklärung.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der gesetzlich zulässige Gerichtsstand am Sitz von Hallak Logistik vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: 19. Juli 2026